Muss ich für eine Behandlung in der Praxis Termine ausmachen?

 

Ja. Wir sind eine Bestellpraxis mit Terminen. Selbstverständlich behandeln wir täglich auch einige Notfallpatienten in der offenen Sprechstunde mit akuten Schmerzen und / oder Unfällen und / oder Lähmungen. An der vorgeschriebenen sogenannten "offenen Sprechstunde" nehmen wir teil. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass eine sofortige Behandlung bei Beschwerden, die seit mehreren Wochen oder Monaten bestehen, nicht immer möglich sein kann.

 

 

 

 

Mit welchen Wartezeiten muss ich rechnen?

 

Eine gewisse Flexibilität vorausgesetzt ist eine Behandlung innerhalb einer bis maximal zwei Wochen, je nach Ausprägung der Beschwerden, möglich. In der Praxis lassen sich Wartezeiten selbstverständlich auch nicht immer vermeiden, da der „Faktor Mensch“ nie ganz planbar ist. Wir bemühen uns stets, mit ihrer Zeit verantwortungsbewusst umzugehen.

 

 

 

 

Behandelt Dr. Neuß auch Kassenpatienten?

 

Selbstverständlich! Die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten bildet die breite Grundlage und Basis meiner täglichen Arbeit. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit!

 

 

 

 

Brauche ich eine Überweisung?

 

Nein, seit einigen Jahren können Sie auch ohne Überweisung den Facharzt für Orthopädie in Anspruch nehmen. Für einige Patienten ist es jedoch günstiger, mit einer Überweisung zu kommen, da sie dann von ihrer Krankenkasse eine Vergünstigung beim Tarif erhalten, da sie zunächst zum Hausarzt gehen.

 

 

 

 

Darf Dr. Neuß Arbeitsunfälle behandeln?

 

Nein, für die Behandlung von Arbeitsunfällen und Schulunfällen etc. ist eine sogenannte D-Arzt Zulassung der Berufsgenossenschaften notwendig. Es besteht zwar die fachliche Qualifikation aufgrund der Facharztausbildung, eine entsprechende Behandlung ist jedoch über die Berufsgenossenschaft aus formalen Gründen bei mir nicht erlaubt.

 

 

 

 

Kann ich noch mit einem IZOM Abrechnungsschein aus dem Ausland kommen?

 

Nein, hier haben sich die entsprechenden ausländischen Behörden dazu entschlossen, diese Art der Abrechnung abzuschaffen. Selbstverständlich kann ich ihre Beschwerden weiterhin behandeln. Die Abrechnung erfolgt dann wie bei einem Selbstzahler Patienten über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Einen Teil der Kosten bekommen Sie von der Kasse dann auch erstattet.